AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
der Hebamme nachfolgend Alanna Mouhib genannt.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertraglichen Beziehungen der Hebamme Alanna Mouhib und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Alanna Mouhib und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. (*)
- Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Alanna Mouhib sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Werden Termine ohne vorherige Absage versäumt, behält sich die Hebamme das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Betreuung einzustellen.
4. Wahlleistungen
1. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
- Laboruntersuchungen
- Lasertherapie
- Kurse
- Massagen
- Sonstiges
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, z.B. (gültig ab 01.11.2025)
- In der Schwangerschaft: bis zu zwei Kontakte pro Tag, insgesamt max. 90 Minuten pro Tag
- Im frühen Wochenbett (1.–10. Lebenstag): max. 20 Kontakte, bis zu 90 Minuten pro Tag, in den ersten drei Tagen bis zu 120 Minuten pro Tag
- Im späten Wochenbett (11.–84. Lebenstag): max. 16 Kontakte, jeweils bis zu 60 Minuten
- Telefonische Kurzberatung: bis zu 10 Minuten pro Kontakt, max. 12 Kontakte in der Schwangerschaft; im Wochenbett wird sie auf das Gesamtkontingent angerechnet
- Videobetreuung: möglich nach vorherigem persönlichen Kontakt
- Bei Mehrlingen verlängert sich die Betreuungszeit pro Kontakt um bis zu 10 Minuten je weiterem Kind
- Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme Alanna Mouhib über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
4. (2) Die Hebamme Alanna Mouhib verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
- Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme Alanna Mouhib die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
- Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme Alanna Mouhib nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
- Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Alanna Mouhib nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung1. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Für HgE, in deren Bundesland keine Vergütung der Betriebskosten in der Privat-GO vorgesehen ist: Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.
- Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
- Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Alanna Mouhib vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten ab anmeldun in Kraft.
7. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
(*) Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich das Leistungsangebot und die Honorierung nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt